Was tun bei der Abmahnung?
Teil 9: Beispiel zu den Grund 5
5. Leistungsmängel
Die Leistungen müssen an der durchschnittlichen Leistungsfähigkeit der Arbeitnehmer gemessen werden. Der Arbeitgeber darf von einem Arbeitnehmer nicht unverhältnismäßig hohe Leistungen verlangen, die niemand erbringen kann.
Vorsicht, Mobbing
Eine weit verbreitete Unsitte ist es, unliebsame Arbeitnehmer zu Leistungsmängeln zu zwingen. Diese Strategien werden häufig angewandt:
- Man verlangt vom Opfer, Aufgaben zu erledigen, mit denen es überfordert ist, z. B., weil es die dafür notwendige Ausbildung nicht hat
- Man arbeitet den neuen Mitarbeiter nicht ein
- Man enthält ihm für den Arbeitsablauf notwendige Informationen vor
- Man gibt ihm sich widersprechende und/oder falsche Arbeitsaufträge
- Man manipuliert die Arbeit des Mobbing-Opfers und versieht sie mit Fehlern
- Manche Kollegen schieben eigene Leistungsschwächen in die Verantwortung des Mobbing-Opfers
Wie schlage ich den Manipulierern ein Schnippchen?
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