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Was tun bei der Abmahnung?

Teil 6: Beispiel zu Grund 1

1. Verletzung der Anzeigepflicht

Sie haben Ihren Geburtstag feste gefeiert, aber sehen sich nicht in der Lage, am nächsten Tag auch feste zu arbeiten und beschließen, zu Hause zu bleiben. Am übernächsten Tag erscheinen Sie aber fit wie ein Turnschuh bei der Arbeit. Auf die Frage, wo Sie denn gewesen seien, fällt Ihnen nur: „Mir war nicht gut“ ein.

Das ist eindeutig eine Verletzung der Anzeigepflicht. Im Krankheitsfalle müssen Sie sofort Ihren Arbeitgeber über Ihre Arbeitsunfähigkeit informieren (Anzeigepflicht) und spätestens am dritten Tag ein ärztliches Attest abgeben (Nachweispflicht). In manchen Arbeitsverträgen werden auch davon abweichende Klauseln vereinbart, dass Sie z. B. schon nach zwei Tagen ein Attest abgeben müssen.



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Ute Albrecht
Bewerbungsberaterin


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