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Was tun bei der Abmahnung?

Teil 4: Eine Entschuldigung wirkt Wunder

Entschuldigen Sie sich. Erzählen Sie, dass Sie sich an dem Tag, als Sie ausfallend wurden, heftig mit Ihrer Frau gestritten hätten. Da Sie Angst um Ihre Ehe gehabt hätten, wären Sie an diesem Tag etwas dünnhäutig gewesen und Ihnen sei eine Sicherung durchgebrannt. Normalerweise sei das aber nicht Ihre Art.

Wenn’s auf der Weihnachtsfeier passiert ist, dann erzählen Sie, dass Sie wohl etwas zu viel getrunken hätten und das alles nicht so meinten. Aber Sie hätten aus diesem Fehler gelernt.

Vielleicht ist Ihr Chef dann so beeindruckt, dass er die Abmahnung „vergisst“ und Ihre Personalakte blütenrein bleibt. Er denkt dann nämlich: „Dass Herr ... sich entschuldigt, hätte ich nicht gedacht. Ihm hätte ich eher zugetraut, dass er einen Terz macht und mich vor den Kadi schleift. Solch einer ist doch bestimmt bei der Gewerkschaft... Naja, ihm tat es ehrlich leid und schließlich sind wir nur Menschen“.



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Ute Albrecht
Bewerbungsberaterin


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