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Was tun bei der Abmahnung?

Teil 14: Der Survival-Guide bei Abmahnungen, Fortsetzung 2

Wie dem auch sei: Versuchen Sie, herauszubekommen, was man Ihnen konkret vorwirft. Geben Sie sich nicht mit Allgemeinplätzen à la „Sie feiern ewig krank“ oder „Sie fingen schwach an und lassen stark nach“ zufrieden. Die Beweispflicht über Ihr Fehlverhalten liegt bei Ihrem Chef.

Sollten Sie sich tatsächlich vertragswidrig verhalten haben, weil Sie z. B. nicht wussten, dass Sie Ihre Nebentätigkeit genehmigen lassen müssen, dann entschuldigen Sie sich bei Ihrem Chef und verzichten Sie auf Ihre Nebentätigkeit. Suchen Sie sich eine andere, die nicht mit den Services Ihres Arbeitgebers in Konkurrenz tritt und lassen Sie diese vorsichtshalber genehmigen. Sie bekommen die Genehmigung bestimmt, wenn es sich um eine Tätigkeit in einer völlig anderen Branche handelt.

Beugen Sie einer Abmahnung vor

Bilden Sie sich von sich aus fort. Holen Sie sich regelmäßig ein Feedback für Ihre Arbeit. Notieren Sie Ihre Erfolge. Das ist gut für Ihr Ego. Dadurch haben Sie auch gute Argumente für die Gehaltsverhandlung. Halten Sie Ihre KollegInnen nicht für Ihre FreundInnen. Die finden Sie außerhalb Ihrer Firma. Small Talk ist OK. Sprechen Sie aber niemals mit Ihren Kollegen über Ihre Selbstzweifel, Beziehungskistenstress oder Probleme mit Ihren pubertierenden Kindern. Beteiligen Sie sich nicht am Büroklatsch.



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Ute Albrecht
Bewerbungsberaterin


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