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Was tun bei der Abmahnung?

Teil 11: Beispiele zu den Gründen 7 und 10

7. Nicht genehmigte Nebenbeschäftigung

Eine Abmahnung ist dann rechtmäßig, wenn der Arbeitnehmer laut Arbeitsvertrag verpflichtet ist, seine Nebentätigkeit genehmigen zu lassen. Tut er das nicht, begeht er eine vertragswidrige Pflichtverletzung.

10. Private Internetnutzung am Arbeitsplatz

Eine Abmahnung wegen privater Internetnutzung während der Arbeitszeit kann nur dann geschrieben werden, wenn die Unternehmensleitung privates Surfen im Internet untersagt hat.

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Ute Albrecht
Bewerbungsberaterin


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