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Was tun bei der Abmahnung?

Teil 7: Beispiel zu Grund 2

2. Drohen mit Krankheit

Sie sind Sekretärin haben einen stressigen Job mit vielen Überstunden. Sie haben seit einiger Zeit Gelenkbeschwerden und sind deswegen in Behandlung. Irgendwann platzt Ihnen der Kragen und Sie sagen Ihrem Chef: „Wenn Sie mich weiterhin so mit Arbeit überschütten, dann melde ich mich krank!“

Jetzt ist es passiert. Sie haben mit Krankheit gedroht und Ihr Chef kann Ihnen deswegen eine Abmahnung schreiben, die vor dem Arbeitsgericht Bestand hat. Dass Sie tatsächlich gesundheitliche Beschwerden haben, ist hier - so hart es auch klingt - nicht von Belang.

Tipp: Machen Sie zunächst gute Miene zum bösen Spiel. Natürlich können Sie... Dass Sie auf Grund dieser Belastung starke Schmerzen bekommen, bleibt nicht aus. Gehen Sie zu Ihrem Chef und sagen Sie: „Es tut mir leid, aber ich kann heute nicht weiterarbeiten, weil ich so starke Schmerzen habe, dass ich mich kaum bewegen kann.“ Bei akuten Schmerzen kann Ihnen der Chef nicht das Recht verweigern, zum Arzt zu gehen. Wenn er Ihnen nicht glaubt, schlagen Sie ihm vor, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen. Dann bekommen Sie ein Attest und Ihr Chef weiß, wie stark er Sie noch belasten kann. Bei dieser Vorgehensweise kann Ihnen niemand Drückebergertum und Krankfeiern vorwerfen.

Drohen Sie niemals mit Krankheit!

Selbst, wenn Sie tatsächlich krank geworden sind, aber vorher mit Krankheit gedroht haben, bekommen Sie eine Abmahnung. Nicht das tatsächliche Kranksein, sondern die Ankündigung ist hierbei wesentlich.



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Ute Albrecht
Bewerbungsberaterin


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