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Was tun bei der Abmahnung?

Teil 3: Gehen Sie in sich

Wenn Sie eine Abmahnung bekommen, bedeutet das nicht, dass Sie fachlich eine Niete sind und Ihre Aufgaben nicht mehr angemessen erfüllen können. Vielleicht hatten Sie mit Ihrem Chef Meinungsverschiedenheiten und sind im Eifer des Gefechts etwas laut und unverschämt geworden. Ihnen ist etwas herausgerutscht, was Ihr Chef als Beleidigung aufgefasst hat.

Er ist vielleicht ein nachtragender Typ. Er äußert sich nicht gleich, aber er merkt sich alles und reagiert dann schriftlich. Oder Sie haben auf der letzten Weihnachtsfeier etwas mehr Alkohol genossen als Ihnen bekommt. Sie haben dann gerade im Kreis Ihrer Kollegen vom Leder gezogen. Leider hat Ihr Chef mitbekommen, dass er der „Halsabschneider“, „Sklaventreiber“ und dergleichen sei.

Vielleicht haben Sie einen scheinheiligen Kollegen, der Ihnen über den Boss sein Leid geklagt hat und Sie aus lauter Solidarität wenig Schmeichelhaftes gesagt haben. Sie meinten es nur gut und wollten den „armen“ Kollegen aufmuntern. Dass er natürlich sofort zum Chef rennt und ihm alles brühwarm erzählt, damit Sie den schwarzen Peter haben, wussten Sie nicht. So viel zur Solidarität im Kreise der Kollegen.

Wie dem auch sei: Ihr Chef ist berechtigt, Ihnen eine Abmahnung zu schreiben. Beleidigen lassen muss er sich nämlich nicht.



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Ute Albrecht
Bewerbungsberaterin


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