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Mythen über Bewerbungsanschreiben

Teil 6: Präsentieren Sie Ihre Qualifikation zuerst

Relevant ist Ihr Qualifikationsprofil. Lassen Sie also den Leser Ihrer Bewerbung wissen, dass Sie acht Jahre als Assistentin der Geschäftsleitung arbeiteten, dass Sie Microsoft Office 2013 Professional und alle Vorgängerversionen beherrschen und Ihr Englisch verhandlungssicher ist, weil Sie täglich mit Kunden aus dem englischsprachigen Ausland kommunizierten. Sie betreuten selbst sehr kritische Kunden so, dass sie zufrieden waren und sich mit ihren Anfragen ernst genommen fühlten.

Mit Ihren Powerpoint-Präsentationen begeisterte Ihr Chef seine Zuhörer, dank Ihrer Statistiken und Auswertungen konnte er die richtigen Entscheidungen treffen, Sie sorgten dafür, dass er alle Termine einhielt, sein Flugzeug nicht verpasste und im wilden Westen stets in einem ordentlichen Hotel unterkam. Darüber hinaus organisierten Sie die Außendienstkonferenzen. Durch Ihr effizientes Zeitmanagement bewältigten Sie alle Ihre Aufgaben termingerecht und behielten auch dann Ihre gute Laune, wenn die Arbeitsbedingungen stressig waren.

Dass Sie aber 45.000 EUR im Jahr kosten, würde ich im Anschreiben noch nicht nennen. Die geforderte Gehaltsvorstellung in der Stellenausschreibung bedeutet noch lange nicht, dass Sie sich gleich im Anschreiben outen müssen.

Ausnahme: Sie bewerben sich in ungekündigter Stellung und wollen die Zahlungsbereitschaft als Filterfunktion nutzen. Motto: „Sie wollen nicht bezahlen? Dann kann ich auch dort bleiben, wo ich bin.“

Wenn es schon unbedingt sein muss, nennen Sie Ihre Gehaltsvorstellung im Lebenslauf vor Ort, Datum und Unterschrift. Im Anschreiben machen Sie Ihren potenziellen Chefs den Mund wässrig und dann sind sie auch bereit, für Qualität Geld auszugeben. Ein wässriger Geschäftsführermund verdrängt manchmal das Geiz-ist-geil-Feeling. Dafür ist die Gehaltsvorstellung am Schluss des Lebenslaufs der richtige Ort.





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Ute Albrecht
Bewerbungsberaterin


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