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Umgang mit Absagen

Teil 3: Sollte man auf jeden Fall nachhaken?

Es kommt auf die Organisation an, auf deren Bewerbermanagement und darauf, wie sehr Sie den Job wollten. Es gibt Unternehmen, die strahlen so etwas aus:

  1. Wir hassen Bewerber!
  2. Sie sind lästig.
  3. Sie machen Arbeit.
  4. Sie nerven.
  5. Sie können uns gestohlen bleiben.

Das erkennt man daran, dass schon in der Stellenanzeige steht, dass man von weiteren Anfragen bitte absehen sollte. In den nicht ganz so abweisenden Organisationen erhalten Bewerber eine barsch formulierte Standardeingangsbestätigung, in der zu lesen ist, dass man bitte von Anrufen und anderen Kontakten absehen solle. Wehe, man meldet sich trotzdem ...

Wenn nichts dergleichen in der Anzeige oder in der Eingangsbestätigung steht, dann kann man ruhig nachfassen.

War Ihre Bewerbung nur eine „Jobcenter-Zufriedenstell-Bewerbung“ aus Notwehr, wird die Nachfassaktion, die Sie starten, um Ihr Gewissen zu beruhigen und weil Sie in einem Bewerbungsbuch gelesen haben, dass man bei Absagen immer im Unternehmen nach den Gründen fragen sollte, ein lustloser Verlegenheitskontakt sein.

Tun Sie niemals etwas, nur weil Sie es in einem Buch gelesen haben, wenn Sie vom Sinn der Handlungsanweisung nicht überzeugt sind.

Tat die Absage wirklich weh, weil Sie wahnsinnig gerne in der Traumfabrik AG gearbeitet hätten, dann sollten Sie nach Ihrem Aggressionsabbauprogramm zum Telefonhörer greifen. Lassen Sie sich mit Ihrem potenziellen direkten Vorgesetzten verbinden, fragen Sie höflich nach, warum man sich nicht für Sie entschieden hat und welche Qualifikationen Ihnen noch fehlen. Machen Sie deutlich, dass es Ihnen nicht darum geht, die Personalentscheidung anzuzweifeln.

Verwechseln Sie den Abteilungsleiter oder die Mitarbeiter in der Personalabteilung nicht mit Karriereberatern. Für die Beratung abgewiesener Bewerber werden diese Leute nämlich nicht bezahlt.



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Ute Albrecht
Bewerbungsberaterin


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