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Praktika - Ausbeutung oder die Chance für den Einstiegsjob?

Teil 3: Befreien Sie sich aus der Opferrolle

Spielen Sie im Klima der Einschüchterung nicht den Eingeschüchterten. Sie sind nämlich nicht nur der Bruchteil eines Menschen, sondern ebenso ein Somebody wie derjenige, der aus Selbstmarketinggründen so tut, als seien Sie ein so kleines unbedeutendes Licht und hätten nicht einmal das Recht, die gleiche Luft zu atmen wie er, der große Personalauswähler. Sie haben zwar noch keinen Rang, aber mit Ihren Stärken haben Sie das Potenzial, sich einen zu erkämpfen, oder glauben Sie, der Personalchef wäre einfach so vom Himmel gefallen?

Christian Kortmann bekommt den blanken Horror, wenn er sich vorstellt, wie die Bewerber in den Interviews, Psychotests und Assessment-Centern kriechen und schleimen, um den Job zu bekommen. Nach seinen Recherchen sei das noch immer der Weg in die erste Stelle, wenn er es auch bedauert, dass man sich dafür verbiegen muss.

Kriechen und schleimen Sie trotzdem nicht,

denn Sie bekommen dadurch zwar einen Job, wenn Sie an unerfahrene Personaler geraten oder sich dank Ihres überragenden schauspielerischen Talents prima verstellen können. Allerdings werden Sie in Ihrem ungeliebten Job nicht glücklich, wenn Sie absolut nicht das vertreten können, was man von Ihnen verlangt, weil Ihre Philosophie so gar nicht der Unternehmensphilosophie gleicht. Es ist eine Frage der Zeit, wann es sich herausstellt, dass Sie sich nicht mit Ihrer Stelle identifizieren können und Sie nur noch die Angst vor der Entlassung „motiviert“. Angstgesteuerte Mitarbeiter erbringen aber nicht die Leistung, die sie erbringen könnten und sie werden öfters von psychosomatischen Krankheiten heimgesucht. Sie sind häufiger krank als ihre Kollegen, denen ihr Job Freude bereitet und deshalb sind sie bei der nächsten Entlassungswelle die ersten, denen gekündigt wird.

Bedenken Sie, dass nicht nur die andere Seite auswählt. Sie haben auch das Recht zu bestimmen, für welches Unternehmen Sie arbeiten und wer Ihr Chef werden sollte. Vor der Einführung des Mindestlohns konnten Vertreter der Generation Praktikum ihren Lebensstandard zur Not mit dem Arbeitslosengeld II finanzieren, wenn das Praktikum vom Arbeitsvermittler im Jobcenter befürwortet wurde und es nicht länger als einen Monat dauerte. Seit der Einführung des Mindestlohns am 01.01.2015 müssen Praktikanten diesen erhalten, wenn es sich bei diesem Praktikum nicht um ein in ein Studium oder in eine Maßnahme der Bundesagentur für Arbeit oder des Jobcenters integriertes Praktikum handelt.





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Ute Albrecht
Bewerbungsberaterin


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