![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Studieren für den Ein-EUR-Job? Teil 1: Studiengebühren sind grundsätzlich erlaubt Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.01.2005 ist das das Verbot von Studiengebühren verfassungswidrig, da dem Bundesgesetzgeber das Gesetzgebungsrecht fehlt. Bildung ist Ländersache. Die CDU-regierten Länder planen, eine Studiengebühr von 500 EUR pro Semester einzuführen und auch bei einigen SPD-regierten Ländern bröckelt der Widerstand. Da man es hierzulande nicht gewohnt ist, für das Studium zu bezahlen, ertönt ein Aufschrei der Empörung: Das ist sozial ungerecht, dann können ja nur noch die Reichen studieren! Ohne ein großzügigeres Angebot von Stipendien und ohne sozialverträgliche Finanzierungsmöglichkeiten durch zinsgünstige Kredite mit langer Laufzeit und moderaten Raten, die die Absolventen abstottern können, wenn sie im Berufsleben stehen, ist die Einführung von Studiengebühren in der Tat ungerecht. Das Geld sollte auch den Hochschulen zugute kommen und nicht in Haushaltslöchern versickern und die Qualität der Lehre und Forschung sollte verbessert werden, sodass die Studierenden nach Abschluss ihres Studiums eine Chance auf einen angemessenen Arbeitsplatz haben, denn studieren für Arbeitslosengeld II und im besten Falle für einen Ein-EUR-Job will niemand. |