![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Bewerberängste nach Hartz IV Teil 1: Jammern auf hohem Niveau Es ist auffallend, dass einkommensarme Menschen weniger gegen den Abbau des Sozialstaats protestieren als diejenigen, die sich zur Mittelschicht zählen und zu Zeiten, in denen sie noch einen gutbezahlten Job hatten, auf die Unterschicht herabsahen. Sozialhilfeempfänger sind erleichtert, dass sie in nächsten Jahr etwas mehr Geld erhalten und sogar ein Auto haben dürfen, was ihnen nach dem Bundessozialhilfegesetz verwehrt blieb. Gewerkschaftsfunktionäre, die sich als Anwalt der Armen darstellten, haben ihnen eine Höllenangst eingejagt, sodass einige paradoxerweise zu den Montagsdemonstrationen gingen, um gegen Hartz IV zu protestieren, obwohl sie sogar zu den Gewinnern zählten - sie wussten es nur nicht, dass sie in Wirklichkeit dagegen auf die Straße gingen, dass es Sozialhilfeempfängern etwas besser gehen sollte. Das bisherige soziale Sicherungssystem war aus der Sicht der Mittelschicht ein System der Lebensstandardsicherung. Die Höhe der Arbeitslosenhilfe - eine steuerfinanzierte Sozialleistung übrigens - war nicht an die tatsächlichen Grundbedürfnisse des Menschen gekoppelt, sondern man legte fest, dass der Arbeitslosenhilfeempfänger 53% seines bisherigen Nettoeinkommens erhalten sollte. Es gab Menschen, die mehr Arbeitslosenhilfe bekamen als Erwerbstätige. Dieser Anspruch galt bis zum Rentenalter. Das alte System förderte eine Art Zweiklassengesellschaft der Arbeitslosen. Die ehemaligen Gutverdiener hatten viel eher eine Chance, in den Genuss einer qualifizierten Weiterbildungsmaßnahme zu kommen als die Durchschnittsverdiener, deren Arbeitslosenhilfe unter dem Existenzminimum lag, sodass sie zusätzlich zum Sozialamt gehen mussten. Diese Arbeitslosen zweiter Klasse waren relativ stark damit belastet, ihre Bedürftigkeit nachzuweisen. Sie hatten nicht nur die Wartezeit im Arbeitsamt, sondern auch im Sozialamt zu überstehen. Diese Wartezeit hätten sie sehr gut für die Jobsuche gebrauchen können. |