Eingliederungszuschüsse im Anschreiben nennen?

Teil 2: Müssen sich über 50-jährige anbieten wie Sauerbier?

Diese Frage stelle ich mir schon manchmal, wenn mich ein Ratsuchender aus dieser Altersgruppe fragt, an welcher Stelle seines Anschreibens er denn erwähnen solle, dass sein späterer Arbeitgeber einen Eingliederungszuschuss beantragen kann, falls dieser sich für ihn entscheide.

Mit leiser Ironie sage ich dann: „Das Anbieten wie Sauerbier überlassen Sie mal schön Ihrem Arbeitsvermittler. Sie tun sich das bitte nicht an. Schreiben Sie nämlich so etwas wie:

„Sehr geehrter Herr ..., Sie sparen 50% an Lohnkosten, wenn Sie mich einstellen, denn Sie können bei der Agentur für Arbeit nach § 218 SGB III für bis zu drei Jahre Eingliederungszuschuss beantragen“, dann erscheint es einem Arbeitgeber so, als signalisierten Sie ihm:

„Ich bin alt, vermindert leistungsfähig, krank, langzeitarbeitslos, weil mich niemand will; außerdem habe ich Arthritis in den Knien und tauge höchstens noch dazu, kleine Kinder zu erschrecken. Ich weiß nicht einmal mehr, ob ich es noch durchhalte, acht Stunden täglich zu arbeiten. Damit Sie nicht so viel Scherereien mit mir haben und mir überhaupt eine Chance geben, Arbeit zu bekommen, bekommen Sie mich vom Arbeitsamt halb geschenkt. Also, was ist jetzt, stellen Sie mich ein oder nicht?!“

Vermarkten Sie sich nicht als geschenkter Gaul

Einem geschenkten Gaul sieht man nicht ins Maul. Sie gehören aber noch lange nicht zu den Ladenhütern des Arbeitsmarktes, nur, weil Sie über 50 Jahre jung sind und der Betrieb, in dem Sie 35 Jahre ununterbrochen arbeiteten, mittlerweile insolvent ist. Lassen Sie es nicht zu, dass eine Behörde wie die Bundesagentur für Arbeit, manche Politiker und manche Personalentscheider Ihnen das Etikett „schwer vermittelbar“ oder gar „untauglich“ aufdrücken. Wäre der Betrieb nicht insolvent, dann hätten Sie Ihren Job noch und niemand würde an Ihrer Qualifikation und an Ihren Fähigkeiten zweifeln. Hierzulande ist es allerdings so, dass sich Erwerbslose gegen das Vorurteil wehren müssen, entweder unqualifiziert zu sein oder irgendwelche schweren persönlichen Macken zu haben. Es wird geradezu so getan, als hätten sie auf einem Schlag ihren beruflichen Wert verloren und ihre Persönlichkeit zum Schlechteren entwickelt.

Erwerbslos = wertlos? - Sie sind nicht gemeint!

Spielen Sie dieses Spiel nicht mit. Konzentrieren Sie sich auf Ihre Stärken, suchen Sie sich Stellen aus, in denen Sie diese Stärken ausspielen und jüngere Mitbewerber ausstechen können. Verbannen Sie das Thema Alter aus Ihren Bewerbungsunterlagen. Lenken Sie auch im Vorstellungsgespräch von diesem Thema ab. Informieren Sie sich, mit welchen Kenntnissen Ihre jüngeren Mitbewerber punkten. Sie verfügen bereits über die aktuellsten fachlichen Kenntnisse? Umso besser. Das ist ein klasse Argument für Ihre Einstellung - die Kombination aus den aktuellsten Kenntnissen, wie sie ein Hochschulabsolvent mitbringt und Berufserfahrung, die auch darin besteht, erfolgreich Krisen gemeistert zu haben, macht Sie wettbewerbsfähig. Diese Kombination ist unschlagbar.


Ute Albrecht
Bewerbungsberaterin

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