![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() ![]() | Eingliederungszuschüsse im Anschreiben nennen? Teil 1: Eingliederungszuschüsse - ein Lockmittel für Arbeitgeber, ältere Arbeitslose einzustellen? Eingliederungszuschüsse nach den §§ 217-222, 421f und 421p SGB III Wie heißt es so schön im Beamtendeutsch der Bundesagentur für Arbeit: Arbeitgeber können zur Eingliederung von Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmern mit Vermittlungshemmnissen Zuschüsse zu den Arbeitsentgelten erhalten, wenn deren Vermittlung wegen in ihrer Person liegender Umstände erschwert ist. Sie halten das für Satire? Ihr erster Eindruck ist auch nicht ganz falsch; hier handelt es sich um Realsatire. Die Bundesagentur für Arbeit meint das tatsächlich Ernst. Quelle: Broschüre der Agentur für Arbeit zum Thema A - Z der Arbeitsförderung. Nach § 421f SGB III können Erwerbslose über 50 für insgesamt drei Jahre mit dem Eingliederungszuschuss gefördert werden. Im ersten Jahr beträgt er bis zu 50% der Lohnkosten und nach Ablauf eines Jahres wird der Eingliederungszuschuss um 10% gekürzt. Das Geld erhält aber nicht der Arbeitnehmer, sondern der Arbeitgeber. Dieser muss den Arbeitnehmer nach Ablauf der Förderung nicht weiterbeschäftigen. Diese Regelung gilt nur für Förderungen, die bis zum 31.12.2009 begonnen haben. Sie gehören zu den Jobsuchenden über 50 und Ihr Sachbearbeiter in der Arbeitsagentur hat Ihnen stolz eröffnet, dass Ihr zukünftiger Chef in den Genuss dieser sozialen Leistung kommt? Er riet Ihnen sogar, diese tolle Neuigkeit in Ihrem Bewerbungsbrief zu schreiben? Ihnen kommt das sogar plausibel vor, denn es ist ja schließlich super, wenn ein Unternehmen Geld dafür geschenkt bekommt, nur weil es Sie einstellt? |