Was tun bei der Abmahnung?

Teil 2: Rechtmäßigkeit einer Abmahnung

Eine Abmahnung ist nur dann rechtswirksam, wenn

  1. Ihr vertragswidriges Verhalten mit Angabe von Datum und Uhrzeit beschrieben
    wird und Zeugen dafür genannt werden.
  2. Ihr Chef Ihr Verhalten ausdrücklich missbilligt und Sie auf korrektes Verhalten hingewiesen hat,
  3. er Ihnen mitzuteilte, dass Sie im Wiederholungsfall mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen haben.

Ist nur eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, dann ist die Abmahnung arbeitsrechtlich unwirksam.

Ute Albrecht
Bewerbungsberaterin

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